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Neutralität und Unabhängigkeit
Das Begutachtungszentrum BL (BEGAZ) ist ein medizinisches Gutachtensinstitut, welches gesetzlich als neutral und unabhängig eingestuft wird (Leitentscheid BGE 123 V 175 mit wiederholter Bestätigung des EGMR)
Es bestehen keine Abhängigkeiten gegenüber den Auftraggebern, insbesondere besteht keine Weisungsbefugnis durch die Auftraggeber.
Die einzelnen Fachspezialisten sind in ihrer Beurteilung an keine fachlichen Weisungen gebunden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BEGAZ sind ebenfalls zur strikten Neutralität verpflichtet.
Liegt ein Verdacht einer Befangenheit vor, so haben diese im Einzelfall in den Ausstand zu treten.
Solche Gründe sind insbesondere, wenn ein Mitarbeiter/in:
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Vertrauensarzt oder beratender Arzt einer in den Casus involvierten Versicherung oder Krankenkasse ist.
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Den Versicherten / die Versicherte früher in seiner Privatpraxis behandelt oder begutachtet hat.
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3. |
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Verwandtschaftliche oder andere persönliche Beziehungen zu einem Versicherten / einer Versicherten oder einem Auftraggeber hat.
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In anderen, von einer Partei zu begründenden Fällen von Befangenheit. |
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